Meldung von Abruch- und Neubauvorhaben 2018/2019

Abbruch und Neubau
Die Stadt selbst hat nun die Möglichkeit, dafür eine Förderung aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zu beantragen. Zur Antragstellung sind konkrete Gebäude zu benennen, die in den Jahren 2018/2019 abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden sollen.
Wenn Sie in den Jahren 2018/2019 einen Abbruch und anschließenden Neubau planen und vorhaben, einen Förderantrag an die Stadt zu stellen, melden Sie sich bitte bis zum 09. Oktober 2017 beim Bauverwaltungsamt, Frau Neumann, Alte Hauptstr. 7, 72355 Schömberg, Telefon 07427/9402-17 oder E-Mail sabine.neumann@stadt-schoemberg.de.