Sperrzeiten über die Fasnetstage
Während der Fasnetszeit gelten in Schömberg geänderte Sperrzeiten. Der Gemeinderat hat dazu nachfolgende Rechtsverordnung erlassen.
Aufgrund von § 18 des Gaststättengesetzes i.V.m. § 1 Absatz 5 und § 11 der Gaststättenverordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Schömberg am 19.11.2014 folgende Rechtsverordnung erlassen:
§ 1
Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten in der Stadt Schömberg wird jedes Jahr während der Fasnachtszeit in folgenden Nächten aufgehoben:
a) In der Nacht vom Schmotzigen Donnerstag auf Freitag.
b) In der Nacht von Fasnachtssamstag auf Fasnachtssonntag.
c) In der Nacht von Fasnachtssonntag auf Fasnachtsmontag (Rosenmontag).
d) In der Nacht von Fasnachtsmontag (Rosenmontag) auf Fasnachtsdienstag.In der Nacht von Fasnachtsdienstag auf Aschermittwoch beginnt die Sperrzeit um 3.00 Uhr.
§ 2
Diese Rechtsverordnung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Rechtsverordnung über die Sperrzeit während der Fastnachtstage vom 21.01.1980 außer Kraft.
Schömberg, den 19.11.2014
Karl-Josef Sprenger
Bürgermeister