Der Gemeinderat hat am 14.12.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13b Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Lehenbrunnen II“ mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen.