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Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen, wie z.B.: Reisig und Baumschnitt, ist nach der „Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen“ im Außenbereich möglich, dabei sind aber strenge Voraussetzungen einzuhalten:

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Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Das Regierungspräsidium Freiburg beabsichtigt, zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) eine Verordnung gemäß § 36 Absatz 2 des Gesetzes des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz – NatSchG) vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletzt mehrfach geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und weiterer Vorschriften vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4), zu erlassen.

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Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Das Regierungspräsidium Tübingen beabsichtigt, zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) eine Verordnung gemäß § 36 Absatz 2 des Gesetzes des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz – NatSchG) vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletzt mehrfach geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und weiterer Vorschriften vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4), zu erlassen.

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Wertsoffzentrum ab 14. Februar im IG Nord

Am Mittwoch, 14.März 2018 öffnet erstmals das neu errichtete Wertstoffzentrum Schömberg in der Zeppelinstraße 24 seine Pforten. Seit Oktober wurde an der neuen, modernen Entsorgungseinrichtung gebaut. Bürger des gesamten Gemeindeverwaltungsverbands Oberes Schlichemtal können nun im Industriegebiet Nord an der L 435 Richtung Dautmergen ihre Wertstoffe abgeben.

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Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des Bebauungsplanes „Färbergärten-Bartswiese, 8. Änderung“

Der Gemeinderat hat am 20.12.2017 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Färbergärten-Bartswiese“ mit örtlichen Bauvorschriften gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes lag bereits vom 26.01.2018 bis einschließlich 02.03.2018 öffentlich aus.

Politik & Verwaltung

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