Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen, wie z.B.: Reisig und Baumschnitt, ist nach der „Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen“ im Außenbereich möglich, dabei sind aber strenge Voraussetzungen einzuhalten: