Ausstellung von Wahlrechts- und Wählbarkeitsbescheinigungen über den Jahreswechsel
An den Werktagen über den Jahreswechsel (27. und 30. Dezember 2024 sowie 2. und 3. Januar 2025) ist das Rathaus geschlossen, Wahlrechts- und Wählbarkeitsbescheinigungen für die Bundestagswahl können jedoch ausgestellt werden.