Für die Gemeinderatswahl und die Ortschaftsratswahl ist jeweils nur ein Wahlvorschlag eingereicht worden. Die Wahlen finden deshalb nach dem System der Mehrheitswahl statt. (Bei den vorangegangenen Wahlen gab es jeweils mehrere Wahlvorschläge, so dass nach dem System der Verhältniswahl gewählt wurde.)