Aufstellung des Bebauungsplanes „Gemmi“ in Schörzingen
Der Gemeinderat hat am 27.02.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Gemmi“ mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufzustellen.