Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan „Brühlen II, 6. Änderung“ in Schömberg
Der Gemeinderat der Stadt Schömberg hat am 23.03.2022 in öffentlicher Sitzung auf-grund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Brühlen II, 6. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als „Bebau-ungsplan der Innenentwicklung“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.