Aufstellung des Bebauungsplanes „Pfarrscheuerareal“ in Schörzingen
Der Gemeinderat hat am 19.01.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch beschlossen, den Bebauungsplan „Pfarrscheuerareal“ mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufzustellen.