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Kultur

Änderung beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement in den Gesundheitsämtern

Änderung beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement in den Gesundheitsämtern / Positiv auf das Coronavirus getestete Per-sonen werden nicht mehr routinemäßig kontaktiert Amtschef Prof. Dr. Uwe Lahl: „Bündeln die Ressourcen stärker für den Schutz vulnerablen Gruppen / Quarantäne-Regeln sind be-kannt, deren Einhaltung wird kontrolliert“

Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg konzentrieren sich künftig noch stärker auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen. Das bedeutet, dass ab sofort positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr routinemäßig von den Ge-sundheitsämtern kontaktiert werden. Nichtsdestotrotz gilt für sie die entspre-chende Absonderungspflicht, die auch weiterhin von den Behörden kontrolliert wird.
„Oberstes Ziel ist es, Ausbruchsgeschehen einzudämmen und den Schutz vul-nerabler Personengruppen sicher zu stellen“, so der Amtschef des Sozialministe-riums, Prof. Dr. Uwe Lahl, am Freitag (5. November) in Stuttgart. „Die Ermittlung von Fällen und Kontaktpersonen muss daher dort gewährleistet werden, wo Per-sonen besonders gefährdet sind, wie beispielsweise in Altenheimen und Pflege-einrichtungen“.
Auch mit Blick auf die Belastung der Gesundheitsämter, die neben dem Infekti-onsschutz noch weitere Aufgaben haben, ist diese Fokussierung beim Fall- und

Kontaktpersonenmanagements erforderlich. Das bedeutet, dass – bis auf grö-ßere Ausbruchssituationen und Infektionsgeschehen in vulnerablen Gruppen – positiv getestete Personen und enge Kontaktpersonen nicht mehr routinemäßig von den Gesundheitsämtern kontaktiert werden. „Die Pflicht zur Einhaltung der geltenden rechtlichen Regelungen bleibt aber bestehen, es erfolgt weiterhin eine Kontrolle durch die Ortspolizeibehörden. Wichtig ist zudem die Einhaltung der AHA+L Regeln“, betont Amtschef Lahl abschließend.
Es gelten folgende Empfehlungen und rechtlichen Regelungen:
- Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollten sich auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Da derzeit ebenso viele andere Erreger kursieren, kommen auch andere Ursachen in Be-tracht. Kostenfreie Testmöglichkeiten für Personen mit Corona-Sympto-men sind auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung zu finden.
- Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest oder PCR-Test müssen sich in häusliche Absonderung begeben. Diese beträgt in der Re-gel 14 Tage. Informationen finden Sie auf der Webseite des Sozialministe-riums oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Wer keine Symptome hat und geimpft ist, kann sich nach fünf Tagen per PCR-Test freitesten und dann die Absonderung beenden, wenn das Er-gebnis negativ ist.
- Ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen müssen ebenfalls für 10 Tage in Absonderung. Diese kann vorzeitig been-det werden
o durch einen negativen PCR-Test ab Tag 5 der Absonderung, für Schülerinnen und Schüler und regelmäßig getestete Kita-Kinder genügt ein Antigen-Schnelltest,
o durch einen negativen Antigen-Schnelltest ab Tag 7 der Absonde-rung.
- Personen, die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, sollten Kontakte weitestgehend reduzieren und beim Auftreten von Symptomen ärztlichen Rat einzuholen und sich testen lassen.
- Einrichtungen in denen vulnerable Personen betreut werden, sollen sich beim Auftreten von Corona-Fällen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen.

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