Aufstellung des Bebauungsplanes „Brühlen IV-Erweiterung“
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der Abgrenzungsplan vom 15.12.2021 maßgebend. Die Abgrenzung des geplanten Baugebietes ist durch eine schwarz gekettelte Linie gekennzeichnet.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung des Gebietes zu Wohnzwecken geschaffen werden.
Schömberg, 23.12.2021
gez. Sprenger
Bürgermeister