Aufstellung des Bebauungsplanes „Egerten“ in Schömberg
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der Abgrenzungsplan vom 29.05.2019 maßgebend. Er ergibt sich aus dem unten angefügten Kartenausschnitt.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung des Gebietes zu Wohnzwecken geschaffen werden.
Schömberg, 22.12.2022
gez.
Sprenger
Bürgermeister