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Aufstellung des Bebauungsplanes „Färbergärten-Bartswiese, 8. Änderung“ in Schömberg

Der Gemeinderat hat am 20.12.2017 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Färbergärten-Bartswiese“ mit örtlichen Bauvorschriften gefasst. Gleichzeitig wurde der Entwurf der 8. Änderung gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

Für den Planbereich ist der Lageplan vom 04.12.2017 maßgebend. Er ergibt sich aus dem obigen Kartenausschnitt.

 

 

Ziele und Zwecke der Planung

 

Die Bebauungsplanänderung betrifft den Bauplatz Gartenstr. 9, Flst. 255/2. Die Baulinie an der Nordseite soll um 2 m zur Gartenstraße nach vorne geschoben werden. Außerdem soll die Baulinie an der Westseite zur Baugrenze und ebenfalls Richtung Straße verlegt werden.

 

 

 

Alle anderen Festsetzungen aus dem geltenden Bebauungsplan gelten unverändert weiter.

 

Öffentliche Auslegung nach § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

Durch die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen und den Bürgern und Behörden im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung vom 26.01.2018 bis einschließlich 02.03.2018 bei der Stadt Schömberg, Alte Hauptstr. 7, 72355 Schömberg, Zimmer 32 (Bauverwaltungsamt) und im Bürgerbüro, Alte Hauptstr. 5, zur Einsicht für jedermann öffentlich ausgelegt.

 

Diese öffentliche Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung sind auch auf der Homepage der Stadt Schömberg www.stadt-schoemberg.de abrufbar.

 

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Es wird gebeten, diese schriftlich oder zur Niederschrift vorzutragen und die volle Anschrift und die betroffenen Grundstücke anzugeben. Bedenken und Anregungen werden aber auch entgegengenommen, wenn sie dieser Bitte nicht entsprechen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

 

 

Schömberg, den 18.01.2018

gez.

Sprenger

Bürgermeister

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