Aufstellung des Bebauungsplanes „Gemmi“ in Schörzingen
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der Abgrenzungsplan vom 18.02.2019 maßgebend. Er ergibt sich aus dem unten beigefügten Kartenausschnitt.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung des Gebietes zu Wohnzwecken geschaffen werden.
Schömberg, 11.04.2019
gez. Sprenger
Bürgermeister