Aufstellung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Nord, 3. Erweiterung“
Am 10.04.2019 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen, weitere Grundstücke im westlichen und im südöstlichen Teil des Industriegebietes „Nord“ in den Geltungsbereich der 3. Erweiterung aufzunehmen.
Für den erweiterten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Industriegebiet Nord,
3. Erweiterung“ ist der Abgrenzungsplan vom 10.04.2019 maßgebend. Er ergibt sich aus dem unten beigefügten Kartenausschnitt.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Industriegebietes zur Schaffung weiterer Ge-werbeflächen in Schömberg geschaffen werden.
Schömberg, 18.04.2019
gez. Sprenger
Bürgermeister