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Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Verordnung

Die Landesregierung hat den Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Verordnung veröffentlicht.

Nach der Zustimmung des Bundesrates und der Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten am vergangenen Freitag hat das Land Baden-Württemberg auf Grundlage der Novelle des Infektionsschutzgesetzes am Sonntag (29. März) einen Bußgeldkatalog veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht an die Landesverordnung zur Eindämmung des Coronavirus halten, drohen empfindliche Bußgelder.

„Die weit überwiegende Zahl der Menschen hält sich verantwortungsvoll, ver-nünftig und diszipliniert an die Maßnahmen und Vorgaben. Dafür sind wir sehr dankbar - denn das ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu ver-langsamen und um Menschenleben zu retten. Freilich gibt es nach vor eine ge-wisse Zahl von Uneinsichtigen, Unvernünftigen, und deshalb ist gut, dass wir jetzt einen Bußgeldkatalog haben", erklären der Stellvertretende Ministerpräsi-dent und Innenminister Thomas Strobl und Gesundheitsminister Manne Lucha am heutigen Sonntag (29. März 2020) mit Blick auf die Aktualisierung der Corona-Verordnung.

Innenminister Thomas Strobl erläutert die Bedeutung des Bußgeldkatalogs: „Wir brauchen eine einheitliche Handhabung, von Wertheim zum Bodensee, von Karlsruhe bis Ulm. Das gewährleistet der neue Bußgeldkatalog. Für die Bürgerin-nen und Bürger bringt er Transparenz, für die Sicherheits- und Ordnungsbehör-den eine rechtssichere Arbeitsgrundlage. Unsere Landespolizei wird die Einhal-tung der Corona-Verordnung weiter mit Hochdruck und mit starken Kräften über-wachen. Denn ob die Regeln eingehalten werden oder nicht, entscheidet am Ende des Tages über Menschenleben. Seien Sie dabei – retten Sie Menschenle-ben!"

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Die große Mehrheit im Land weiß um den Ernst der Lage. Alle Bürgerinnen und Bürger, die sich an die Verordnung halten, ihre sozialen Kontakte drastisch einschränken und räumliche Distanz einhalten, helfen dabei mit, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Sie schützen sich, ihre Mitmenschen und vor allem die besonders vulnerablen Gruppen wie Ältere oder chronisch Kranke – und retten damit buchstäblich Menschenleben. Wir kön-nen den Anstieg der Infektionszahlen nur gemeinsam abbremsen. Die Politik kann Gesetze oder Verordnungen erlassen – wir können die Krise als Gesell-schaft aber nur meistern, wenn die Bürgerinnen und Bürger sich auch an diese halten und aktiv mithelfen. Denjenigen, die noch immer uneinsichtig sind und da-mit nicht nur sich selbst, sondern die gesamte Bevölkerung gefährden, drohen entsprechende Konsequenzen."

Bei Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als zwei Personen können die kommunalen Ortspolizeibehörden ein Bußgeld von 100 bis 1.000 Euro pro Per-son verhängen. Wer eine eigentlich geschlossene Einrichtung wie beispielsweise einen Frisörsalon, eine Bar oder einen Club weiterbetreibt, muss 2.500 bis 5.000 Euro bezahlen. Personen, die eine für den Besucherverkehr geschlossene Ein-richtung wie beispielsweise ein Krankenhaus oder Pflegeheim betreten, riskieren ein Bußgeld von 250 bis 1.500 Euro. Bei wiederholten Verstößen stehen Bußgel-der bis zu 25.000 Euro im Raum.

Den Bußgeldkatalog finden Sie ab sofort online unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/CoronaVO_Bussgeldkatalog.pdf

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