Christbaumentsorgung 2021
Hierzu teilt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtshaft folgendes mit:
„wir sehen derartige Sammlungen nicht als Teil der kritischen Infrastruktur, so dass die Sammlungen unter die Beschränkungen der Corona-Verordnung fallen.“
Dies bedeutet, derartige Sammlungen sind bis 10. Januar verboten.
Nach dem 10. Januar werden die Sammlungen entweder allgemein erlaubt oder es erfolgt eine Sönderrregelung in Sachen „Christbaumentsorgung.“
Hierzu werden wir dann wieder informieren.
Ihre Stadtverwaltung Schömberg