Corona – Absonderungsbescheinigungen werden nur noch auf Antrag ausgestellt
Die Quarantäne beträgt
14 Tage für positiv getestete Personen
10 Tage für Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige
Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige haben die Möglichkeit, die Quarantäne ab Tag 5 bzw. ab Tag 7 mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Tests bzw. Antigentests vorzeitig zu beenden.
Wichtig:
Die Absonderungsbescheinigungen werden nicht mehr automatisch jeder betroffenen Person ausgestellt, sondern nur noch auf Antrag.
Wenn Sie eine Absonderungsbescheinigung benötigen wenden Sie sich bitte an
Frau Sabine Neumann, Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Telefon 07427/9402-17 oder Email sabine.neumann@stadt-schoemberg.de
Oder Sie füllen nachstehenden Antrag aus (klicken Sie hier)