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Corona – Absonderungsbescheinigungen werden nur noch auf Antrag ausgestellt

Die Änderung der Corona-Verordnung Absonderung vom 14.09.2021 regelt die Quarantänedauer für positiv getestete Personen sowie für Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige.

Die Quarantäne beträgt

  • 14 Tage für positiv getestete Personen

  • 10 Tage für Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige

Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige haben die Möglichkeit, die Quarantäne ab Tag 5 bzw. ab Tag 7 mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Tests bzw. Antigentests vorzeitig zu beenden.

Wichtig:

Die Absonderungsbescheinigungen werden nicht mehr automatisch jeder betroffenen Person ausgestellt, sondern nur noch auf Antrag.

Wenn Sie eine Absonderungsbescheinigung benötigen wenden Sie sich bitte an

  • Frau Sabine Neumann, Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Telefon 07427/9402-17 oder Email sabine.neumann@stadt-schoemberg.de

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