Einladung zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Schömberg
Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer von Grundstücksflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Es haben nur Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Schömberg und deren Bevollmächtigte Zutritt. Vertretungsvollmachten, auch für Ehegatten und Miteigentümer sind mitzubringen. Das Formular für die Vertretungsvollmach erhalten Sie bei Herrn Stadtkämmerer Saur (Tel. 07427/9402-16 / Jan-Phillip.Saur@stadt-schoemberg.de). Der Personalausweis ist bei Aufforderung vorzuzeigen.
Einlass und Feststellung der Berechtigung der Jagdgenossen ist um 18 Uhr (eine Stunde vor der Versammlung). Um rechtzeitiges Erscheinen wird gebeten, da während des Einlasses zunächst die Stimmberechtigung geprüft und personifizierte Stimmzettel angefertigt werden müssen. Jeder Jagdgenosse erhält am Saaleingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner bejagbaren Grundflächen, entnommen aus dem aktuell aufgestellten Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Schömberg.
Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkartenausgabe nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.
Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.
Namens des Gemeinderates lade ich die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Schömberg zu dieser Versammlung mit folgender Tagesordnung herzlich ein:
1) Begrüßung
2) Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
3) Festlegung der anwesenden und vertretenden Jagdgenossen und der durch diese gehaltenen Flächen
4) Beratung und Beschlussfassung über die Zulassung zur Teilnahme an der Versammlung von Personen, die nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind
5) Beschlussfassung nach § 15 Abs. 7 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) zur Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat
6) Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages
7) Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft Schömberg
8) Verschiedenes
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Coronaverordnung während der gesamten Dauer der Versammlung von allen Anwesenden eine medizinische Maske (FFP2, KN95, oder N95) getragen werden muss.
gez. Karl-Josef Sprenger
- Bürgermeister -