Ergänzender Hinweis zum Winterdienst
Der Schnee ist gemäß § 5 der Streupflichtsatzung „am Rande der Fahrbahn anzuhäufen“.
Dabei kann dies auch auf/am Gehwegrand sein. Es muss lediglich ein 1 Meter breiter Streifen auf dem Gehweg geräumt werden.
Wird der Schnee auf die Straße geworfen, dann entstehen im weiteren Verlauf gefährliche Eisplatten, die es zu vermeiden gilt.
Es kann vorkommen, dass bereits geräumte Gehwege durch den kommunalen Räumdienst teilweise wieder zugeschüttet werden. Meist kommt dies vor bei starkem Schneefall oder wenn Schnee wie vorgenannt zu weit auf die Straße geworfen wird.
Der Räumdienst versucht dies zu vermeiden, es wird aber darauf hingewiesen, dass ein erneutes Räumen notwendig werden kann.
Stadtbauamt