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Ergänzung der Polizeiverordnung über die Benutzung der Schlichemtalsperre Schömberg

Der Gemeinderat der Stadt Schömberg hat am 27.07.2022 die Polizeiverordnung über die Benutzung der Schlichemtalsperre Schömberg in § 2 Verbotene Handlungen um die Ziffer 9 ergänzt: … 9. das Abspielen von lauter Musik. Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Die Lautstärke darf nicht über den Standort der abspielenden Person hinausgehen.

Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach § 10 Ziffer 9 der Polizeiverordnung mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Die Polizeiverordnung wurde am 04.08.2022 im Amtsblatt bekanntgemacht. Sie tritt am 05.08.2022 in Kraft.

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