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Erweiterte Notfallbetreuung - Antragstellung

Das Kultusministerium hat mitgeteilt, dass ab dem 27.04.2020 die Notfallbetreuung auf einen größeren Personenkreis ausgeweitet wird.

Seit dem 17. März 2020 sind aufgrund der Corona-Verordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg alle Schulen und Kindergarten geschlossen. Eine Notfallbetreuung wurde für Familien eingerichtet, in denen die Eltern im Bereich der „kritischen Infrastruktur“ tätig sind.

Am 20.04.2020 haben wir nun ein Schreiben vom Kultusministerium erhalten. Darin wird ausgeführt, dass es ab dem 27.04.2020 eine erweiterte Notfallbetreuung geben soll. 

Kinder können zur erweiterten Notbetreuung angemeldet werden, wenn beide Erziehungsberechtigten oder die/der Alleinerziehende einen Beruf haben, bei dem sie präsenzpflichtig sind (also kein Homeoffice machen können) und sie für den Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Der Arbeitgeber muss das schriftlich bestätigen. Von Seiten der Eltern muss außerdem bestätigt werden, dass keine familiäre oder anderweitige Betreuung der Kinder möglich ist.

Um die Infektionsgefahr zu verringern dürfen in den Kindergärten allerdings maximal die Hälfte der sonst zulässigen Kinderanzahl betreut werden.

Wenn Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie einen Antrag bei der Stadtverwaltung einreichen (bitte einwerfen oder per Mail an joachim.heppler@stadt-schoemberg.de senden). Das Formular finden unten stehend. Der Antrag beinhaltet auch die Bescheinigung, welche vom Arbeitgeber ausgefüllt werden muss. 

Bitte beachten Sie, dass wir Anträge für Montag, 27.04.2020 bis spätestens Freitag, 24.04.2020 10.00 Uhr vorliegen haben müssen um noch eine Bewilligung des Antrags aussprechen zu können.

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