Handeln auf sicherem Grund – Veranstaltung zum Thema Jugendschutz
Was darf man – was darf man nicht?
Was kann man – was sollte man lassen?
Was muss man – wer verlangt was?
Feste, Fasnet, Showtanz, Konzerte oder welche Veranstaltungen auch immer sollen für Kinder und Jugendliche genauso wie für Erwachsene und Eltern ein schönes und auch ein besonderes Ereignis sein. Fasnet z.B. ein Brauchtum, bei dem zu Recht auch Ausnahmen von vielen Regeln gelten. Ein Ereignis, das Freiheiten bringt, bei dem man in eine andere Rolle schlüpfen kann und bei dem man durchaus mal über die Stränge schlagen darf. Trotzdem sind auch in der „närrischen Saison“ und auch sonst das Jahr über bei Festen bestimmte Regeln einzuhalten. Weiter haben die Veranstalter aber auch durchaus ihre Rechte um Veranstaltungen sicher und gut durchzuführen.
Vor allem im § 72 a SGB VIII geht es um eine erste Information über die Verbesserung des aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen. Weiter wird hier darüber informiert, wie die Umsetzung bei uns im Landkreis stattfindet. Den Jugendämtern wurde die Verantwortung zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes übertragen. Damit verbunden die Aufgabe, Vereinbarungen mit allen Vereinen oder Institutionen zu schließen, die Kinder- und Jugendarbeit anbieten.
Eingeladen sind alle, die sich über den Kinder- und Jugendschutz informieren wollen und als Verantwortliche in Vereinen auch müssen. Genauso eingeladen sind interessierte und engagierte Eltern, Lehrer/innen, Jugendarbeiter/innen, Schulsozialarbeiter/innen usw.
Weitere Informationen und Anmeldung:
Landratsamt Zollernalbkreis – Kreisjugendpflege beim Jugendamt
Kreisjugendpfleger Alexander Schülzle,
Tel.: 07433/921416, Email: kreisjugendpflege@zollernalbkreis.de