Hinweise zur Impfberechtigung und zum Vorgehen bei positiven Test
Die Regierung hat die Regelungen zur Impfberechtigung angepasst. Konkretisierungen hierzu finden Sie in der beigefügten Anlage. Sollten Sie einen positiven Coronatest gemacht haben, beachten Sie bitte die Hinweise in der zweiten Anlage.
Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.