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Rathaus

Hinweise zur Mehrheitswahl

Für die Gemeinderatswahl und die Ortschaftsratswahl ist jeweils nur ein Wahlvorschlag eingereicht worden. Die Wahlen finden deshalb nach dem System der Mehrheitswahl statt. (Bei den vorangegangenen Wahlen gab es jeweils mehrere Wahlvorschläge, so dass nach dem System der Verhältniswahl gewählt wurde.)

In den Gemeinderat werden 14 Mitglieder gewählt. Die Wähler/innen können dementsprechend bis zu 14 Stimmen abgeben. Beim Ortschaftsrat Schörzingen sind es 11 Mitglieder und somit 11 Stimmen.

Die Wähler/innen können für die auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerber/innen stimmen, aber auch für jede andere wählbare Person. Wählbar ist also wirklich jede Person, die sich theoretisch als Bewerber/in für die Wahlen hätte aufstellen lassen können.
Die Wähler/innen können die Namen dieser Personen auf den Stimmzettel schreiben. Es gibt auf dem Stimmzettel entsprechend viele freie Zeilen. Zusätzlich können Angaben wie Adresse, Beruf oder Geburtsdatum hinzugefügt werden, da die gewählte Person beim Auszählen der Stimmen eindeutig identifiziert werden muss, sonst ist die Stimme ungültig.

Anders als bei der bisherigen Verhältniswahl kann bei der Mehrheitswahl immer nur eine Stimme je Bewerber/in abgegeben werden.
• Bei der Gemeinderatswahl können die Wähler/innen also an bis zu 14 Bewerber/innen oder andere wählbare Personen jeweils eine Stimme abgeben.
• Bei der Ortschaftsratswahl können die Wähler/innen also an bis zu 11 Bewerber/innen oder andere wählbare Personen jeweils eine Stimme abgeben.
Es ist natürlich auch zulässig weniger Stimmen abzugeben.

Die Stimmabgabe erfolgt am Einfachsten, indem man das Kästchen hinter dem Namen der Bewerber/innen ankreuzt. Wird der Name einer anderen wählbaren Person auf den Stimmzettel geschrieben gilt das auch dann als Stimmabgabe, wenn man das Kästchen dahinter nicht ankreuzt.

Wenn Sie weitere Fragen zu den Wahlen haben können Sie sich natürlich gerne an die Stadtverwaltung wenden.

Politik & Verwaltung

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