Neue Entgeltordnung für Veranstaltungen in Hallen
Der Grundbetrag für Vereine wurde auf 200 € festgesetzt (bisher 167 €) und die Fälle in denen keine Hallenmiete erhoben wird sind zukünftig auf DRK-Blutspenden beschränkt. Die neuen Preise gelten ab Januar 2025. Der reguläre Übungsbetrieb bleibt weiterhin kostenfrei. Den gesamte Text der neuen Entgeltordnung finden Sie hier.