Neue Gebührenordnung für die Sporthalle Schömberg
Die Gebühren für den unterwöchigen Überbetrieb entfallen zukünftig, bei Turnieren und Spieltagen gibt es keine Veränderung. Die Kostenpauschale für die Küchenbenutzung wird um 15 € erhöht. Der Text der neuen Gebührenordnung lautet wie folgt:
Gebührenordnung
für die Benutzung der
Sporthalle Schömberg
vom
08.10.2015
§ 1
Allgemeines
(1) Die Stadt Schömberg erhebt für die Benutzung der Sporthalle Schömberg Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung.
(2) Die Gebühren sind privatrechtliche Entgelte, unterliegen aber nicht der Mehrwertsteuer, da die Sporthalle Schömberg seit 01.01.2016 nicht mehr als Betrieb gewerblicher Art geführt wird.
§ 2
Gebührenschuldner
Schuldner der Gebühren ist der Veranstalter oder der Antragsteller. Veranstalter und Antragsteller haften als Gesamtschuldner.
§ 3
Gebührenhöhe
(1) Für die Überlassung der Sporthalle Schömberg werden die in § 7 festgelegten Gebühren berechnet.
(2) Bei Turnieren und Spieltagen wird eine pauschale Gebühr erhoben. Sie richtet sich nach der Dauer der Veranstaltung (bis 6 Stunden und über 6 Stunden).
§ 4
Entstehung und Fälligkeit der Gebühren
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit dem Erhalt der Bestätigung der sportlichen Veranstaltung (Turnier, Spieltag).
(2) Die Gebühr wird mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig.
(3) Private einheimische und alle auswärtigen Veranstalter haben mit der verbindlichen Zusage der Stadtverwaltung auf Verlangen eine Kaution in Höhe von 1.000 € zu entrichten.
(4) Wird eine Veranstaltung kurzfristig (innerhalb von 2 Wochen vor dem Termin) oder unbegründet zurückgegeben, wird dem Gebührenschuldner eine Pauschalgebühr in Höhe von 50 % der jeweiligen Grundgebühr in Rechnung gestellt.
§ 5
Befreiungen
Gebührenfreiheit wird erteilt für
die Schulen und Kindergärten, deren Träger die Stadt Schömberg ist oder an deren Träger die Stadt beteiligt ist bzw. deren Träger die örtlichen Kirchengemeinden oder der Gemeindeverwaltungsverband Schlichemtal sind.
Die Vereine und Vereinigungen der Stadt Schömberg für den laufenden Übungsbetrieb entsprechend dem vom Bürgermeisteramt erstellten Belegungsplan in seiner jeweils geltenden Fassung.
Turniere oder Spieltage, bei denen ausschließlich Jugendliche aktiv sind.
§ 6
Kostenersätze/Haftung
Der Gebührenschuldner haftet für alle während der Benutzung entstandenen Schäden. Insbesondere besteht in der Sporthalle Schömberg absolutes „Harzverbot“. Außerdem darf das Spielfeld nur in Schuhen mit abriebfesten Sohlen betreten werden. Bei Zuwiderhandlung wird dem Benutzer die Nutzung untersagt bzw. die Reinigung der Halle in Rechnung gestellt.
§ 7
Gebühren
Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt:
1.
|
|
1.1 Turnier oder Spieltag bis 6 Stunden | 75,00 € |
1.2 Turnier oder Spieltag über 6 Stunden |
100,00 € |
1.3 Zuschlag für Küchenbenutzung a) pro Veranstaltung gemäß Ziffer 1.1 b) pro Veranstaltung gemäß Ziffer 1.2 |
40,00 € 50,00 € |
|
|
2. Private einheimische und alle auswärtigen Veranstalter bezahlen jeweils die doppelte Gebühr. Bei auswärtigen Veranstaltern dürfen einheimische Vereine nicht als Veranstalter vorgeschoben werden. Im Falle der Nichtbeachtung kommt die Gebühr für einen auswärtigen Veranstalter zum Ansatz.
§ 8
Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.
Schömberg, den 08.10.2015
Sprenger
Bürgermeister