Öffentliche Bekanntmachung - 7. Änderung des Bebauungsplanes „Stausee-Palmbühl“

Die Bebauungsplanänderung betrifft die Flurstücke Nr. 4990, 4991, 4992, 4993, 4994 und 4995. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem oben stehenden Planausschnitt.
Ziele und Zwecke der Planung
Auf einer Teilfläche des Grundstücks 4990 soll das Angebot des Campingplatzes um Schlafhütten erweitert werden. Durch das zusätzliche Angebot wird eine weitere Attraktivitätssteigerung für den Stausee und den Tourismus im Oberen Schlichemtal geschaffen.
Das Grundstück 4990 ist im Bebauungsplan bisher als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und wird ebenso wie die anschließenden Grundstücke 4991, 4992, 4993 und 4994 als Wanderparkplatz genutzt.
Die Grundstücke 4990, 4991 und 4992 sollen künftig die Ausweisung „Sondergebiet Camping“ erhalten.
Die Grundstücke 4993, 4994 und 4995 werden zum „Sondergebiet Freizeit und Tourismus“.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Ziele und Zwecke der Planung werden hiermit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
öffentlich bekannt gegeben, mit dem Hinweis, dass Auskünfte darüber beim Bauverwaltungsamt der Stadt Schömberg, Alte Hauptstr. 7, 72355 Schömberg, zu den üblichen Dienststunden oder nach Terminvereibarung in der Zeit vom 03.08.2018 bis ein-schließlich 07.09.2018 eingeholt werden können.
Während dieser Zeit besteht auch die Möglichkeit, Bedenken oder Anregungen vorzubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah-men bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Diese öffentliche Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung sind auch auf der Homepage der Stadt Schömberg www.stadt-schoemberg.de abrufbar.
Schömberg, 02.08.2018
gez. Sprenger
Bürgermeister