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Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des Bebauungsplanes "Pflegepark"

Der Gemeinderat hat am 21.11.2018 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13b Baugesetzbuch beschlossen, den Bebauungsplan „Pflegepark“ mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch aufzustellen.


Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der Abgrenzungsplan vom 21.11.2018 maßgebend. Er ergibt sich aus dem angefügten Plan.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung des Gebietes zu Wohnzwecken in Form von weiteren Pflegeplätzen, Service-Wohnen und Demenz-Zentrum als Erweiterung der Seniorenanlage geschaffen werden.
 

Schömberg, 29.11.2018
gez. Sprenger
Bürgermeister

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