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Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan „Brühlen II, 6. Änderung“ in Schömberg

Der Gemeinderat der Stadt Schömberg hat am 23.03.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Brühlen II, 6. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Bebauungsplanänderung bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück 1813/9 an der Hegelstraße. Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der angefügte Plan vom 17.01.2022 maßgebend.

Ziele und Zwecke der Planung

Die Bebauungsplanänderung betrifft das neu gebildete Flst. 1813/9 an der Hegelstraße. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung des Grundstücks mit zwei Einfamilienhäusern geschaffen werden.

Schömberg, den 31.03.2022

gez. Sprenger

Bürgermeister

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