Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan „Brühlen II, 6. Änderung“ in Schömberg
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Bebauungsplanänderung bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück 1813/9 an der Hegelstraße. Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der angefügte Plan vom 17.01.2022 maßgebend.
Ziele und Zwecke der Planung
Die Bebauungsplanänderung betrifft das neu gebildete Flst. 1813/9 an der Hegelstraße. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung des Grundstücks mit zwei Einfamilienhäusern geschaffen werden.
Schömberg, den 31.03.2022
gez. Sprenger
Bürgermeister