Öffentliche Bekanntmachung - Einziehung und Entwidmung Ortsweg „Badstubengasse“ - Einziehung im Bereich Marktplatz, Gemarkung Schömberg
Mit dem Umzug der Feuerwehr in die Wellendinger Straße wird dieser Bereich nicht mehr für den öffentlichen Verkehr benötigt und kann eingezogen werden. Die Absperrung erfolgt mittels Poller.
Die Abgrenzung ist aus obenstehendem Kartenausschnitt ersichtlich.
Gegen die förmliche Einziehung und Entwidmung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Schömberg, Alte Hauptstraße 7, 72355 Schömberg schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Schömberg, den 12.05.2022
gez. Sprenger
Bürgermeister