Öffentliche Bekanntmachung zur Veröffentlichung der Überarbeitung des Lärmaktionsplanes der Stadt Schömberg
Aufstellung des Lärmaktionsplan im Jahr 2016
Die Stadt Schömberg hat auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) einen Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange erstellt. In seiner Sitzung vom 07. Dezember 2016 hat der Gemeinderat den Endbeschluss des Lärmaktionsplanes der Stadt Schömberg gefasst.
Überprüfung des Lärmaktionsplans im Jahr 2017
Das Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg (MVI) wies in einem Schreiben vom 29. Januar 2019 darauf hin, dass seit 19. Dezember 2018 die Lärmkartierungsdaten 2017 der LUBW (Landesamt für Umwelt Baden-Württemberg) zur Verfügung standen. Die Veröffentlichung der Kartierungsdaten sah das Ministerium für Verkehr als Anlass zur Überprüfung bestehender Lärmaktionspläne. Bereits bestehende Lärmaktionspläne mussten demzufolge unter Einbeziehung der Öffentlichkeit hinsichtlich der LUBW-Kartierung 2017 auf relevante Änderungen überprüft werden. Das Ingenieurbüro BS Ingenieure aus Ludwigsburg hat seinerzeit den bestehenden Lärmaktionsplan der Stadt Schömberg vom 07. Dezember 2016 hinsichtlich der LUBW-Kartierungsergebnisse 2017 überprüft. Durch die Ergebnisse der LUBW-Kartierung 2017 ergaben sich für den Lärmaktionsplan der Stadt Schömberg keine relevanten Änderungen. Eine Überarbeitung des Lärmaktionsplanes war nicht erforderlich. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.07.2020 die Überprüfung, mit dem Hinweis der Fortschreibung des LAP im Jahr 2021, zur Kenntnis genommen.
Fortschreitung des Lärmaktionsplans im Jahr 2021
Der Gemeinderat der Stadt Schömberg hat in seiner Sitzung am 20.09.2023 den Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans und dessen öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. In der Zeit vom 20.10.2023 bis einschließlich 24.11.2023 lag der Entwurf des Lärmaktionsplans öffentlich aus. Stellungnahmen zum Entwurf konnten bis einschließlich 01.12.2023 vorgebracht werden. Die Bürgerschaft erhielt damit die Gelegenheit, aktiv an der Erstellung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken und ihre Meinung zu äußern. Parallel dazu erfolgte die Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit flossen in die Abwägung ein.
Der Gemeinderat hat die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in seiner Sitzung am 08.05.2024 beschlossen.
In der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Schömberg werden folgende Maßnahmen festgelegt:
- Einbau lärmmindernder Belag („Flüsterasphalt“)
- Umgehungsstraße B 27 Ortsumfahrung Schömberg
- Einrichtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen: Tempo 30 innerorts und Tempo 70 an Ortsausgängen
- Lärmsanierung (passive Maßnahmen)
In den Lärmaktionsplan kann bei der Stadtverwaltung Schömberg, Bauverwaltungsamt, während der üblichen Dienststunden Einsicht genommen und über seinen Inhalt Auskunft verlangt werden. Der Lärmaktionsplan ist außerdem auf der städtischen Homepage www.stadt-schoemberg.de abrufbar.
gez.
Karl-Josef Sprenger
Bürgermeister