Pässe und Ausweise für wichrige Funktionsträger
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger wenden sich derzeit an die Bundesregierung und weisen darauf hin, dass gültige Pässen und Ausweise für wichtige Funktionsträger der Krisenbewältigung oder im Zusammenhang mit krisenbedingter Veränderungen der beruflichen oder gewerblichen Situation unverzichtbar sind. So steigt – trotz eines Bestellrückgang von ca. 75% bei Ausweisen und Pässen – die Zahl der Expressbestellungen (derzeit ca. 100 Dokumente täglich). Zusätzlich verzeichnen wir eine zunehmende Nutzung der Online-Ausweisfunktion (Verdopplung gegenüber dem Vormonat) und den Bedarf, die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises nachträglich freischalten zu lassen, was nur durch persönliches Erscheinen vor Ort im Bürgeramt möglich ist.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat bereits mit einer Internet-Veröffentlichung dem gestiegenen Informationsbedürfnis bzgl. der Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen Rechnung getragen. Diese Information, die auch im Personalausweisportal sichtbar ist, wird anlassbezogen aktualisiert (zuletzt am 24. März 2020). Die Einstellung dieser Information erfolgte auf den Seiten:
https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/_functions/Buehne/buehne_text.html
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html
Das BMI hat die Bundesdruckerei gebeten, bis auf weiteres produzierte Dokumente möglichst unmittelbar in den Versand zu geben und nicht abzuwarten, ob im Rahmen der zulässigen Lieferfrist weitere Bestellungen der gleichen Behörde eingehen. Im Gegenzug wurde gebeten sicherzustellen, dass Lieferungen des Versanddienstleisters auch durch die Behörde entgegengenommen werden können und bevorstehende Behördenschließungen unmittelbar der Bundesdruckerei angezeigt werden. Im Falle von Liefer- oder Kontaktproblemen mit der Bundesdruckerei wird um eine Mitteilung unmittelbar an das Innenministerium gebeten. Sollte es zu Problemen bei der Zustellung produzierter Ausweise und Pässe kommen, ist die Ausstellung vorläufiger in der Pass- und Ausweisbehörde auszustellender Ersatzdokumente das Mittel der Wahl. Diese werden zudem häufig auch nach Ablauf der begrenzten Gültigkeit noch eine gewisse Zeit anerkannt.
Eine Zustellung des Dokuments an den Antragsteller durch einen von der Behörde beauftragten Dienstleister ist grundsätzlich möglich. Hierbei ist sicherzustellen, dass dieses nur an den Inhaber ausgehändigt wird und das der Einzug des alten Dokumentes sichergestellt wird. Sofern der Antragsteller neben dem Personalausweis noch einen gültigen Pass (bzw. bei Passbeantragung noch einen gültigen Personalausweis) besitzt, kann das alte Dokument gleich mit der Antragstellung eingezogen werden. Es ist eine dokumentierte Zustellung (Einschreiben eigenhändig) zu wählen.
Es wird gebeten, das Mögliche zu tun, um einen dringend benötigten Dienstbetrieb der Pass- und Ausweisbehörden – ggf. mit Hilfe eines kontaktlosen Schalterbetriebs und unter Einhaltung der Hygienevorgaben - aufrecht zu erhalten. Falls in einem Bürgeramt die Sprechzeiten komplett eingestellt werden müssen, ist zumindest sicherzustellen dass eingehende Ermächtigungsanfragen bearbeitet werden, damit die Bürgerinnen und Bürger die Chance der Antragstellung bei einer unzuständigen Behörde haben. Eine Freischaltung oder das Neusetzen der PIN können helfen, die Behördenkontakte in anderen Verwaltungsangelegenheiten zu reduzieren.