Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Das Verbrennen von Grüngut muss grundsätzlich rechtzeitig vorher bei der Ortspolizeibehörde (Gemeindeverwaltung/Ortschaftsverwaltung) angezeigt werden.
Bei Hitze und Trockenheit sowie bei starkem Wind darf nicht verbrannt werden.
Nachts darf nicht verbrannt werden
Es darf nur im Außenbereich verbrannt werden.
Zu Bebauung und Waldgebieten muss ein Abstand von 50 m eingehalten werden.
Zu Autobahnen ist ein Abstand von 200 m, zu Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ein Abstand von 100 m einzuhalten.
Die Feuerstelle muss so beschaffen sein, dass das Feuer immer unter Kontrolle gehalten werden kann (z.B. Pflügen eines Randstreifens).
Ein Feuer muss immer beaufsichtigt werden und es müssen Löschmittel bereitstehen.
Um Beachtung wird gebeten!
Stadtverwaltung