Vermeidung von Kanalrückstau
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass nach der geltenden Rechtsprechung die Gemeinden nicht für Schäden haften, die durch Kanalrückstau entstehen.
Die Hauseigentümer sind für die Wartung der Hausentwässerungsanlagen selbst ver-antwortlich. Deshalb wird dringend empfohlen, die vorhandenen Rückstauverschlüsse regelmäßig auf ihre Funktion hin zu überprüfen und gegebenenfalls Mängel beseitigen zu lassen. In den Gebieten, in denen erfahrungsgemäß mit Straßenüberschwemmungen oder Rückstau zu rechnen ist, sind geeignete Sicherungen wie Rückstauklappen anzu-bringen.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Stadtbauamt unter Telefon 9402-20.