Vermeidung von Kanalrückstau
In den Sommermonaten treten immer wieder besonders starke Gewitterregen auf, die vom vorhandenen Kanalnetz nicht aufgenommen werden können. Wenn das Untergeschoss von angrenzenden Gebäuden tiefer liegt als die Rückstauebene (=Straßenoberfläche) dann drückt ohne Rückstausicherung über die Hausentwässerungsleitungen Abwasser in das Gebäude ein.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass nach der geltenden Rechtsprechung die Gemeinden nicht für Schäden haften, die durch Kanalrückstau entstehen.
Die Hauseigentümer sind für die Wartung der Hausentwässerungsanlagen selbst verantwortlich. Deshalb wird dringend empfohlen, die vorhandenen Rückstauverschlüsse regelmäßig auf ihre Funktion hin zu überprüfen und gegebenenfalls Mängel beseitigen zu lassen. In den Gebieten, in denen erfahrungsgemäß mit Straßenüberschwemmungen oder Rückstau zu rechnen ist, sind geeignete Sicherungen wie Rückstauklappen anzubringen.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Stadtbauamt unter Telefon 9402-20.