Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren
Nach dem neuen Bundesmeldegesetz dürfen künftig nur noch Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag, jeder weitere fünfte Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden.
Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Sollten Sie keine Veröffentlichung im Amtsblatt bzw. Weitergabe Ihrer Daten an die Presse (Schwarzwälder Bote und Zollern-Alb Kurier) anlässlich Ihrer Alters- und Ehejubiläen wünschen, werden Sie gebeten, dies möglichst frühzeitig dem Bürgerbüro Schömberg oder der Ortschaftsverwaltung Schörzingen mitzuteilen.