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Rathaus

Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren

im Amtsblatt werden Altes- und Ehejubilare bekannt gegeben

Das neue Bundesmeldegesetz, das zum 01.11.2015 in Kraft tritt, bringt auch einige Änderungen bei der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren.

Nach dem neuen Bundesmeldegesetz dürfen künftig nur noch Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag, jeder weitere fünfte Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden.


Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.


Sollten Sie keine Veröffentlichung im Amtsblatt bzw. Weitergabe Ihrer Daten an die Presse (Schwarzwälder Bote und Zollern-Alb Kurier) anlässlich Ihrer Alters- und Ehejubiläen wünschen, werden Sie gebeten, dies möglichst frühzeitig dem Bürgerbüro Schömberg oder der Ortschaftsverwaltung Schörzingen mitzuteilen.

Politik & Verwaltung

Um Ihnen Wege zu ersparen, arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Bürgerservice. Sie finden deshalb eine großen Umfang von Informationen und Formulare zu unterschiedlichen Anliegen auf unserer Homepage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne im Rathaus persönlich zur Verfügung.

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