Winterschäden an Wasserleitungen und Wasserzählern
Alle Unkosten, die durch Frostschäden an den Wasserzählern entstehen, müssen gemäß der Wasserabgabesatzung von den Anschlussinhabern selbst getragen werden.
An alle Bauherren:
Bitte kontrollieren Sie Ihren Rohbau regelmäßig und schützen Sie die Wasser-leitungen oder den Bauwasseranschluss so gut wie möglich vor dem Einfrie-ren.
Um Sie vor Schäden zu bewahren, geben wir folgende Hinweise:
1. Mit Eintritt der Kälte sollten in Kellern und in der Nähe von Wasserleitungen
und Wasserzählern, Türen und Fenster immer geschlossen bleiben. Beschä-
digte Fensterscheiben und schlecht schließende Kellertüren rechtzeitig in-
standsetzen.
2. Wasserzähler und freiliegende Wasserrohre in nicht frostfreien Räumen mit
wasserabweisenden Isolierstoffen umhüllen.
3. Etwaige Wasserzählerschächte im Freien sind direkt abzudecken (mit Stroh
ausfüllen), eventuell können auch hölzerne Zwischenböden eingelegt wer-den,
sofern die leichte Bedienung der Absperrhähne nicht behindert wird.
4. Bei starkem Frost, in Kellern und in der Nähe von Wasserleitungen und Wasserzählern die geschlossenen Türen und Fenster frostsicher abdichten. Schutz gegen Frost ergeben mit Stroh oder Altpapier gefüllte Säcke.
5. Eingefrorene Innenleitungen nicht mit Lötlampe oder offenem Feuer auftau-en.
Einen Fachmann heranziehen, welcher dann an der richtigen Stelle mit dem
Auftauen beginnt.
6. Frostschäden an Wasserzählern dürfen nur durch die Gemeinde beseitigt werden.
7. Sollten trotz aller Vorkehrungsmaßnahmen Wasserleitungen oder Wasser-zähler einfrieren, ist der städtische Bauhof sofort zu verständigen, damit wei-tere Schäden vermieden werden können.
8. Sollte es notwendig sein, das Wasser direkt im Schacht abzustellen, so ist dies Sache des städtischen Bauhofes und darf nicht vom Anschlussnehmer selbst ausgeführt werden.
Um Beachtung wird gebeten.
Bürgermeisteramt