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Rathaus

Winterschäden an Wasserleitungen und Wasserzählern

An alle Bauherren:

Wie bereits in den vergangenen Jahren möchte die Stadtverwaltung wiederum vor Winterschäden an Wasserleitungen und Wasserzählern warnen. Diese treten insbesondere in Neubauten und sonstigen unbewohnten Gebäuden oder Räumen auf. Viele Frostschäden, besonders aber diejenigen an Wasserzählern, könnten vermieden werden, wenn die Abnehmer rechtzeitig die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen treffen würden.

Alle Unkosten, die durch Frostschäden an den Wasserzählern entstehen, müssen gemäß der Wasserabgabesatzung von den Anschlussinhabern selbst getragen werden.

An alle Bauherren:

Bitte kontrollieren Sie Ihren Rohbau regelmäßig und schützen Sie die Wasserleitungen oder den Bauwasseranschluss so gut wie möglich vor dem Einfrieren.

Um Sie vor Schäden zu bewahren, geben wir folgende Hinweise:

  1. Mit Eintritt der Kälte sollten in Kellern und in der Nähe von Wasserleitungen und Wasserzählern, Türen und Fenster immer geschlossen bleiben. Beschädigte Fensterscheiben und schlecht schließende Kellertüren rechtzeitig instandsetzen.

  2. Wasserzähler und freiliegende Wasserrohre in nicht frostfreien Räumen mit wasserabweisenden Isolierstoffen umhüllen.

  3. Etwaige Wasserzählerschächte im Freien sind direkt abzudecken (mit Stroh ausfüllen), eventuell können auch hölzerne Zwischenböden eingelegt werden, soern die leichte Bedienung der Absperrhähne nicht behindert wird.

  4. Bei starkem Frost, in Kellern und in der Nähe von Wasserleitungen und Wasserzählern die geschlossenen Türen und Fenster frostsicher abdichten. Schutz gegen Frost ergeben mit Stroh oder Altpapier gefüllte Säcke.

  5. Eingefrorene Innenleitungen nicht mit Lötlampe oder offenem Feuer auftauen. Einen Fachmann heranziehen, welcher dann an der richtigen Stelle mit dem Auftauen beginnt.

  6. Frostschäden an Wasserzählern dürfen nur durch die Gemeinde beseitigt werden.

  7. Sollten trotz aller Vorkehrungsmaßnahmen Wasserleitungen oder Wasserzähler einfrieren, ist der städtische Bauhof sofort zu verständigen, damit weitere Schäden vermieden werden können.

  8. Sollte es notwendig sein, das Wasser direkt im Schacht abzustellen, so ist dies Sache des städtischen Bauhofes und darf nicht vom Anschlussnehmer selbst ausgeführt werden.

Um Beachtung wird gebeten.

Bürgermeisteramt  

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