Gemeinderatsbericht vom 10.05.2017
Bürgerfragen
Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt.
Baugesuche und Bauangelegenheiten
Dem Gemeinderat lagen sieben Baugesuche und Bauvoranfragen vor, denen das Einvernehmen erteilt wurde:
- Östreweg 4/1, Schörzingen – Anbau/Aufstockung Verladehalle/Umnutzung
- Lehenbrunnenstr. 15, Schörzingen – Neubau Lagerraum Bauvoranfragen
- Lehenbrunnenstr. 21, Schörzingen – Überschreitung Baugrenze
- Schweizer Str. 6, Schömberg – Abbruch und Neubau Mehrfamilienhaus
- Zeppelinstr. 15, Schömberg – Erweiterung Lagerhalle
- Goethestr. 9, Schömberg – Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage
- Blumenstraße 13, Schömberg – Anbau an Schuppen
Stadtbaumeisterin Holtz berichtete, dass die Firma Koch aus Ratshausen mit den Erschließungsarbeiten für den 3. und 4. Bauabschnitt im Wohngebiet Grund begonnen hat. Es wurde eine Behelfszufahrt zur Ratshausener Straße angelegt um zu vermeiden dass die Baufahrzeuge durch das Wohngebiet fahren müssen. Weiter teilte sie mit, dass der städtische Bauhof 2 Rohrbrüche finden und schließen musste (Wiesenstraße, Bahnhofstraße). Sie konnte auch von einer guten Annahme des zusätzlichen Öffnungstags im Wertstoffzentrum (Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr) berichten.
Bebauungsplan „Birkenweg“, Schörzingen
- Faunische Kartierung und artenschutzrechtliche Prüfung
- Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürgermeisters
Der Gemeinderat hat am 22.07.2015 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für die Erschließung von Gewerbebauplätzen im Bereich Birkenweg beschlossen. Die Abstimmung mit dem Landratsamt hat ergeben, dass die durchgeführte artenschutzrechtliche Prüfung im vorliegenden Fall nicht ausreicht und zusätzlich eine faunische Kartierung der Fläche sowie eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich sind. Diese Untersuchungen müssen bereits im April begonnen werden. Bürgermeister Sprenger informierte das Gremium, dass er deshalb im Wege einer Eilentscheidung das Büro faktorgruen aus Rottweil zum Angebotspreis von 7.748,15 € mit den notwendigen Untersuchungen beauftragt hat. Dies war notwendig, da sich das Bebauungsplanverfahren sonst um 1 Jahr verzögert hätte. Der Gemeinderat nahm davon Kenntnis.
Festlegung der Bauplatzpreise im Baugebiet „Grund“
Im Wohnbaugebiet Grund werden im 3. und 4. Bauabschnitt derzeit 25 neue Bauplätze erschlossen. Bei der Stadtverwaltung haben sich bereits 45 Interessenten dafür gemeldet. Stadtkämmerin Matzka stellte die Kalkulation der Bauplatzpreise auf Grundlage der bisher angefallenen Kosten vor. Dies ergibt einen Quadratmeterpreis von 90,35 €. Da die Erschließungsarbeiten noch nicht abgeschlossen sind und mit weiteren Kosten gerechnet wird, setzte der Gemeinderat den Verkaufspreises auf 92,00 €/qm fest.
Festlegung der Vergaberichtlinien für Bauplätze im Baugebiet „Grund“
Die Vergaberichtlinien der Stadt Schömberg legen fest, in welcher Reihenfolge Interessenten für Bauplätze berücksichtigt werden. Der Gemeinderat bestätigte für das Baugebiet „Grund“ die bisherigen Regelungen. Für die bereits bei der Stadtverwaltung gemeldeten und noch nicht gemeldeten Interessenten besteht nun gleichermaßen die Möglichkeit sich im Zeitraum vom 22.05.2017 bis zum 11.06.2017 um einen Bauplatz zu bewerben. Die Ausschreibung der Bauplätze und die Vergaberichtlinien werden an anderer Stelle in diesem Amtsblatt veröffentlicht.
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Gassen II“, Schömberg
Aufgrund der großen Nachfrage nach Bauplätzen ist auf der innerörtlichen Grünfläche zwischen der Blumenstraße und der Feuerseestraße die Erschließung eines neuen Wohnbaugebiets vorgesehen. Die innerörtliche Erschließung hat den Vorteil, dass die städtische Infrastruktur nicht weiter ausgedehnt werden muss. Auch aus der Perspektive von Umwelt- und Artenschutz ist die Innenentwicklung der Ausentwicklung vorzuziehen. Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan „Gassen II“, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden soll.
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht im Bereich „Gassen II“
In Gebieten, in denen Gemeinden städtebauliche Maßnahmen in Betracht ziehen können sie sich zur Sicherung einer geordneten Entwicklung durch Satzung ein Vorkaufsrecht sichern. Grundstückskaufverträge auf Schömberger Gemarkung müssen der Stadtverwaltung grundsätzlich vom Notar zwecks Prüfung eines möglichen Vorkaufsrechts vorgelegt werden. Hat die Stadt ein Vorkaufsrecht und entscheidet sich es zu nutzen, kann sie das Grundstück anstelle des Käufers erwerben. Der Gemeinderat beschloss zur Sicherung des entstehenden Gesamtkonzeptes eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gassen II“. Die Satzung wird in diesem Amtsblatt bekannt gemacht.
Veränderungssperre für das Baugebiet „Gassen II“
Nachdem der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan „Gassen II“ gefasst hat, beginnt nun ein sich über mehrere Jahre hinziehendes Bebauungsplanverfahren. Um zu verhindern, dass in dieser Zeit Fakten geschaffen werden, die eine Umsetzung des fertigen Bebauungsplans unmöglich machen, kann die Stadt eine Veränderungssperre erlassen. Der entschied eine zunächst auf 2 Jahre befristete Veränderungssperre für den Geltungsbereich von „Gassen II“ festzusetzen. Die veränderungssperre kann wenn notwendig verlängert werden. Die Satzung wird in diesem Amtsblatt bekannt gemacht.
Verschiedenes, Bekanntgaben und Anfragen
Bürgermeister Sprenger wies auf den Besuch der Wirtschaftsministerin von Baden-Württemberg, Frau Hoffmeister-Kraut, am Freitag den 12.05.2017 in Schömberg hin. Er betonte, dass alle Bürger zur Teilnahme an dem Treffen eingeladen sind. Bürgermeister Sprenger erinnerte außerdem an die Gedenkfeier auf dem KZ-Friedhof in Schörzingen am 14.05.2017 und die 4. Bürgerwerkstatt zur Erstellung eines Stadtentwicklungskonzeptes am 24.05.2017 in der Stauseehalle.