Verfahren von A bis Z
Einheitlichen Ansprechpartner der Architektenkammer nutzen
Sie möchten eine Dienstleistung in Baden-Württemberg anbieten? Sie wollen wissen, wie das geht und welche Unterlagen erforderlich sind?
Der einheitliche Ansprechpartner hilft Ihnen weiter. Er ist mit unterschiedlichen Verwaltungsstellen und Kammern vernetzt und lotst Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Verwaltungsverfahren. Er ist ein Partner für alle Verfahren.
So können Sie auch außerhalb von Baden-Württemberg alle Verfahren online abwickeln und Unterlagen übermitteln. Sie müssen nicht mehr persönlich bei verschiedenen Ämtern in verschiedenen Ländern erscheinen.
Sie sind nicht verpflichtet, den Einheitlichen Ansprechpartner zu nutzen.
Einige Dienstleistungsbereiche sind ausdrücklich ausgenommen. Das sind beispielsweise:
Finanzdienstleistungen
Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Kommunikation
Verkehrsdienstleistungen
Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen
Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen
private Sicherheitsdienste und
Tätigkeiten von Notaren und Gerichtsvollziehern
Sollte Ihre Dienstleistung darunter sein, lassen Sie sich von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner beraten.
Wenn Sie als Dienstleister in einem anderen EU-Land ein Unternehmen gründen möchten, unterstützen Sie die Einheitlichen Ansprechpartner in diesem EU-Land. Bei Ihnen erhalten Sie alle Informationen über die Verfahren, die zur Ausübung Ihrer speziellen Tätigkeit erledigt werden müssen. Alle dazu notwendigen Formalitäten können Sie online erledigen.
Ablauf
Der genaue Verfahrensablauf ist abhängig von Ihrer Dienstleistung und den dafür vorgeschriebenen Formalitäten. Informieren Sie sich bei Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner oder nutzen Sie das elektronische Antragsverfahren
Fristen
Keine
Kosten
Keine.
Es können Kosten für einzelne Genehmigungen entstehen.
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
Sie
kommen aus Deutschland oder einem Mitgliedsland der Europäischen Union und
möchten in Baden-Württemberg eine Tätigkeit nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie aufnehmen oder
üben hier bereits eine Dienstleistung aus, benötigen aber noch Genehmigungen dafür.
Zuständigkeit
Die für Sie örtlich zuständige Kammer oder der Stadt-/Landkreis, wenn er die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners übernommen hat
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie während des elektronischen Antragsverfahrens bzw. von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner.