Verfahren von A bis Z
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen beantragen
Wenn Ihr Kind eine seelische Behinderung hat oder von einer seelischen Behinderung bedroht ist, können Sie Eingliederungshilfe erhalten. Diese soll verhindern, dass Ihr Kind später mit Schwierigkeiten bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu kämpfen hat.
Es gibt sie in folgenden Formen:
ambulant,
als Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen
durch geeignete Pflegepersonen
in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen.
Hinweis: Seelische Störungen, die eine Behinderung zur Folge haben können, sind:
körperlich nicht begründbare Psychosen
seelische Störungen als Folge von
Krankheiten oder Verletzungen des Gehirns
Anfallsleiden oder
von anderen Krankheiten oder körperlichen Beeinträchtigungen
Suchtkrankheiten
Neurosen
Persönlichkeitsstörungen.
keine
Ablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an das zuständige Jugendamt. Die Beratungskraft entscheidet in einem persönlichen Gespräch, ob
Eingliederungshilfe für Ihr Kind in Betracht kommt oder
andere Hilfeformen besser geeignet wären.
Ausschlaggebend ist, ob es sich bei der auftretenden Störung tatsächlich um eine seelische Behinderung handelt. Das Jugendamt holt für die Klärung eine Stellungnahme von einer der folgenden Fachkräfte ein:
Ärztin oder Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder -psychotherapie
Kinder- und Jugendpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendpsychotherapeut
Ärztin oder Arzt beziehungsweise Psychotherapeutin oder Psychotherapeut mit besonderen Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen.
Fachkräfte des Gesundheitswesens stellen eine Abweichung von der alterstypischen seelischen Gesundheit fest. In erster Linie sind das Ärztinnen und Ärzte der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, die Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Teilhabe zu beurteilen. Die Jugendhilfe entscheidet damit letztendlich über die Zuordnung zum Personenkreis, das heisst
ob und in welcher Form die Eingliederungshilfe gewährt wird und
ob möglicherweise noch andere Hilfen nötig sind.
Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Dort ist unter anderem festgelegt,
welche Ziele durch die Eingliederungshilfe erreicht werden sollen und
wie lange die Hilfe geleistet wird.
Hinweis: Die Dauer der Eingliederungshilfe hängt von der Schwere der seelischen Behinderung ab. Sie ist daher von Fall zu Fall unterschiedlich.
Fristen
keine
Kosten
Die Kosten für die Hilfe trägt das Jugendamt.
Die Sorgeberechtigten müssen sich möglicherweise an den Kosten für die Hilfe entsprechend ihren finanziellen Verhältnissen beteiligen.
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Voraussetzungen
Die seelische Gesundheit weicht höchstwahrscheinlich länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand ab und
die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist daher beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung ist zu erwarten.
Zuständigkeit
das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe selbst wahr. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat das städtische Jugendamt zum 01.07.2023 an den Schwarzwald-Baar-Kreis übergeben.
Erforderliche Unterlagen
Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.