Verfahren von A bis Z
Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen
Die Krankenhilfe deckt den im Einzelfall notwendigen Bedarf in voller Höhe. Die üblichen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen müssen Sie als gesetzlich Krankenversicherte im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zahlen.
Hinweis: Das Jugendamt kann auch Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen. Diese müssen angemessen sein.
Keine
Ablauf
Sie müssen keinen zusätzlichen Antrag auf Krankenhilfe stellen. Diese wird Ihnen in der Regel zusammen mit der beantragten Jugendhilfeleistung zugesprochen.
Fristen
Keine
Kosten
Keine
Voraussetzungen
Sie erhalten
eine Hilfe zur Erziehung oder
eine Eingliederungshilfe
Darunter fallen folgende Hilfen:
Vollzeitpflege
Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform
intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung:
in Vollzeitpflege,
in Heimerziehung oder
in einer sonstigen betreuten Wohnform
Zuständigkeit
das örtlich Jugendamt
Jugendamt ist,
wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat das städtische Jugendamt zum 01.07.2023 an den Schwarzwald-Baar-Kreis übergeben.
Erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.