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Grundbucheinsichtsstelle Schömberg

die Grundbucheinsichtsstelle ist im Rathaus

Bei der Stadtverwaltung Schömberg kann Einsicht ins elektronische Grundbuch genommen werden.

Das staatliche Grundbuchamt beim Notariat Schömberg wurde im Zuge der Grundbuchreform zum 21. April 2016 aufgehoben und dem Amtsgericht Sigmaringen, Fidelis-Graf-Straße 2, 72488 Sigmaringen, zugeordnet. Die Grundbücher der Gemarkungen Schömberg und Schörzingen werden seither beim Amtsgericht Sigmaringen geführt.

Um den Bürgergerinnen und Bürgern die Anfahrt nach Sigmaringen möglichst zu ersparen, hat die Stadt Schömberg eine Grundbucheinsichtsstelle für das elektronische Grundbuch eingerichtet. Sie können bei der Stadtverwaltung Schömberg

  • Einsicht in das elektronische Grundbuch nehmen

  • eine unbeglaubigte Abschrift erhalten, oder

  • eine beglaubigte Abschrift erhalten.

Bitte beachten Sie, dass für Eintragungen, Löschungen und fachliche Beratungen ausschließlich das Amtsgericht Sigmaringen zuständig ist. Wenn Sie Einsicht in die schriftlichen Anlagen einer Grundbuchakte nehmen wollen, können Sie dies nur beim Amtsgericht Sigmaringen tun, da die Anlagen nicht digitalisiert sind.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Grundbucheinsichtsstelle Schömberg ist, dass Sie berechtigt sind in das Grundbuch Einsicht zu nehmen. Die uneingeschränkte Berechtigung haben grundsätzlich immer die Eigentümer eines Grundstücks und sie können jederzeit einer anderen Person eine entsprechende Vollmacht ausstellen für sie Einsicht ins Grundbuch zu nehmen. Die Berechtigung haben aber auch Personen die ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ an der Einsicht glaubhaft darlegen können.

Hinweis: Bitte bringen Sie zur Identifikation Ihren Personalausweis mit.

Die Grundbucheinsichtsstelle kann zu den normalen Öffnungszeiten des Rathauses aufgesucht werden. Bitte wenden Sie sich an Frau Marienfeld im Vorzimmer des Bürgermeisters, Zimmer 22.

Wenn Sie eine (beglaubigte oder unbeglaubigte) Abschrift erhalten möchten, bringen Sie bitte einen Antrag auf Erteilung von Grundbuchabschriften ausgefüllt zur Grundbucheinsichtsstelle mit oder senden Sie ihn an die Stadtverwaltung Schömberg. Wenn Sie nicht der Eigentümer des Grundstücks sind müssen Sie darin eine Begründung für ihr berechtigtes Interesse ausführen.

Gebühren

Für unbeglaubigte Abschriften beträgt die Gebühr 10,- €, für beglaubigte Abschriften beträgt die Gebühr 20,- €.