Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Schömberg ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Homepage der Stadt Schömberg, www.stadt-schoemberg.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
a) Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
– Derzeit sind einige PDF-Dokumente, Broschüren und Formulare nicht barrierefrei. Die Erläuterungen in leichter Sprache und in deutscher Gebärdensprache gemäß § 4 BITV 2.0 werden in Kürze erstellt.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstellungsdatum: 17.12.2024
Letzte Überprüfung: 17.12.2024
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.
Kontaktstelle
Stadt Schömberg
Bürgermeister Karl-Josef Sprenger
Alte Hauptstraße 7
72355 Schömberg
Tel.: 07427 9402-0
Fax: 07427 9402-24
E-Mail: info@stadt-schoemberg.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite(n) nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Zollernalbkreis können Sie hier abrufen:
Josef Ungermann - kommunaler Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen