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Kommunale Wohnbauförderung

Kommunale Wohnbauförderung

Der Gemeinderat der Stadt Schömberg hat ein kommunales Wohnbauförderprogramm mit einem jährlichen Volumen von 120.000 € beschlossen. Seit dem 01.01.2018 sind nun auch Sanierungsmaßnahmen förderfähig. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst.


Wer bekommt die Förderung?

Die Förderung kann grundsätzlich jeder private oder gewerbliche Bauherr erhalten, der ein mindestens 60 Jahre altes Gebäude in Schömberg oder Schörzingen abbricht und auf dem selben Grundstück ein neues Wohngebäude erstellt oder für mindestens 50.000 € Sanierungsmaßnahmen an einem mindestens 50 Jahre alten Gebäude vornimmt.


Wo und wann kann man einen Förderantrag stellen?

Der Antrag kann jeder Zeit bei der Stadtverwaltung Schömberg gestellt werden. Zur Entscheidung über den Antrag muss für einen Neubau bereits ein Bauvorbescheid oder eine Baugenehmigung vorgelegt werden. Über die Bewilligung der Anträge entscheidet dann der Gemeinderat. Einen Anspruch auf die Zuwendung gibt es nicht.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt bei einem Neubau pauschal 20.000 €. Bei Sanierungsmaßnahmen beträgt die Förderung bis zu 10% der Kosten, maximal 20.000 €. Hat der Gemeinderat eine Bewilligung erteilt wird der Betrag ausbezahlt sobald das Gebäude bezogen wird (der Erstbezug muss innerhalb von 2 Jahren nach Bewilligung erfolgen). 

Die vollständige Förderrichtline zur kommunalen Wohnbauförderung der Stadt Schömberg finden Sie hier.



Mit Fragen zur kommunalen Wohnbauförderung und dem Antragsverfahren können Sie sich auch gerne an Frau Neumann wenden.