Bebauungspläne
Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Sondergebiet „Solarpark Norden“
Der Gemeinderat der Stadt Schömberg hat am 22. November 2023 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Solarpark Norden“ gefasst und beschlossen, nach Fertigstellung des Bebauungsplan-Vorentwurfs, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans besitzt eine Gesamtgröße von ca. 7,6 ha und umfasst Teile des Flurstücks 1489 auf Gemarkung Schömberg.
Für den Planbereich ist der Vorentwurf des Bebauungsplanes vom 17. Juni 2024 maßgebend. Er ergibt sich aus dem Kartenausschnitt wie in der Anlage "Bekanntmachungstext B-Plan Solarpark Norden" angegeben.
Anlagen:
Bekanntmachungstext B-Plan Solarpark Norden
Lageplan Bebauungsplan Solarpark Norden Vorentwurf
Textteile Bebauungsplan Solarpark Norden Vorentwurf
Ziele und Zwecke der Planung
Die Stadt Schömberg beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet „Solarpark Norden“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage im Regelverfahren nach § 30 Abs. 1 BauGB zu schaffen. Geplant ist die Ausweisung eines Sondergebiets gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Regenerative Energien“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 7,6 ha des Flurstücks 1489, Gemarkung Schömberg. Die Planung wurde im Gemeinderat der Stadt Schömberg bereits am 08. November 2023 vorgestellt.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanaufstellung ist im Rahmen der Umsetzung von Klimaschutzzielen, die geordnete Entwicklung eines Solarparks sowie die erforderlichen Einrichtungen sicherzustellen.
Zulässig sind Anlagen, die für den Betrieb und die Erschließung des Sondergebiets erforderlich sind sowie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Nutzung der Sonnenenergie stehen. Durch die Festsetzung als Sondergebiet werden bauliche Anlagen und Nutzungen, die nicht der Zweckbestimmung des Sondergebietes entsprechen, ausgeschlossen. Hierdurch sollen eine gezielte Bebauung und Nutzung gewährleistet werden. Es ist vorgesehen den produzierten Strom der PV-Anlage in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Mit dem Bau der Anlage kann somit ein wichtiger Beitrag zur allgemeinen Stromversorgung und zum Klimaschutz geleistet werden. Die maximale Höhe der einzelnen Module wird beschränkt, sodass eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes stark reduziert werden kann.
Gemäß Landesentwicklungsplan (LEP) 2002 Baden-Württemberg, sollen für die Stromerzeugung verstärkt regenerative Energien wie Wasserkraft, Windkraft und Solarenergie, Biomasse, Biogas und Holz sowie Erdwärme genutzt werden. Nachdem im März 2017 die sogenannte Freiflächenöffnungsverordnung (FFÖ-VO) durch die Landesregierung verabschiedet wurde (letzte Änderung durch Verordnung vom 21. Juni 2022, GBl. S. 293), können Photovoltaik-Freiflächenanlagen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten auch auf Acker- und Grünlandflächen im Rahmen der Förderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) errichtet werden. Das vorliegende Plangebiet befindet sich innerhalb dieser Flächenkulisse.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom
21. Juni 2024 bis einschließlich 02. August 2024
durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Schömberg unter www.stadt-schoemberg.de statt.
sowohl in der Ortschaftsverwaltung Schörzingen, Tannenstraße 2, 72355 Schömberg-Schörzingen, als auch im Rathaus der Stadt Schömberg, Alte Hauptstraße 7, 72355 Schöm-berg im Bürgerbüro und bei Frau Fischer in Zimmer 26 während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgestellt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Während der oben genannten Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Dazu bietet sich u.a. die Möglichkeit, während der Auslegungsfrist die Stellungnahmen im Rathaus der Stadt Schömberg schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorzubringen oder per E-Mail an Julia.Fischer@stadt-schoemberg.de oder per Briefpost (Stadtverwaltung Schömberg, Alte Hauptstraße 7, 72355 Schömberg) einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB die nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
In Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Stellungnahme oder der betroffenen Personen ausdrückliche und offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Schömberg, 18. Juni 2024
gez. Karl-Josef Sprenger
Bürgermeister
Bebauungsplan "Pfarrscheuerareal" in Schörzingen
Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften "Pfarrscheuerareal" in Schörzingen
Der Gemeinderat der Stadt Schömberg hat am 08.05.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Pfarrscheuerareal“ in Schörzingen nach § 13a i.V.m. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbständige Satzungen beschlossen.
Bitte hier klicken, um den Plan aufzurufen
Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Bestandteile des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan besteht aus
Abgrenzungsplan vom 20.12.2023
Planzeichnung vom 20.12.2023
Textliche Festsetzungen vom 20.12.2023
Örtliche Bauvorschriften vom 20.12.2023
Begründung vom 20.12.2023
Umweltbeitrag vom 20.12.2023
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 20.12.2023
Der Bebauungsplan „Pfarrscheuerareal“ und die für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Pfarrscheuerareal“ aufgestellten örtlichen Bauvorschriften treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können einschließlich ihrer Begründung beim Bauverwaltungsamt der Stadtverwaltung Schömberg, Alte Hauptstraße 7, 72355 Schömberg, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich oder elektronisch gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Schömberg, den 06.06.2024
gez. Sprenger
Bürgermeister
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Bebauungsplan Sondergebiet "Solarpark Birkenweg"
Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan Solarpark Birkenweg
Planzeichnung Bebauungsplan Solarpark Birkenweg
Textteil Bebauungsplan Solarpark Birkenweg
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung mit Habitat-Potenzial-Analyse (HPA)
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Bebauungsplan Färbergärten-Bartswiese 9. Änderung
Planungsrechtliche Festsetungen
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Weitere Bebauungspläne:
Öffentliche Auslegung von Bebauungsplänen
Rechtskräftige Bebauungspläne seit 2019
Bebauungsplan Lehenbrunnen, 6. Änderung (am 3.8.2023 in Kraft getreten)
Hinweis: Vor 2019 in Kraft getretene Bebauungspläne können auf dem Bauamt der Stadt Schömberg, Rathaus, Alte Hauptstraße 7, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Jeder kann die rechtskräftigen Bebauungspläne einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.